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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kostüm Kontors gelten für alle Geschäftsvorgänge zwischen dem Kostüm Kontor (Ute Endrulat-Klimke) und dem Mieter. Durch Unterzeichnung des Lieferscheines bzw. durch schriftlich erteilten Auftrag erkennt der Mieter unsere allgemeinen Mietbedingungen ohne Einschränkungen an.

§ 1 Auftragserteilung
Die Vermietung oder der Verkauf der Ware bedarf einer schriftlichen Auftragserteilung, dies kann auch durch Fax geschehen. Mündliche, telefonische oder per E-mail erteilte Aufträge müssen schriftlich bestätigt werden. Hierzu kann das bei der elektronischen Bestellung erhaltene Formular verwendet werden.

 

§ 2 Vermietung
2.1     Die Mietdauer berechnet sich ab dem Tag der Abholung oder Versendung der Ware und endet mit der Rücklieferung. Die Grundmietdauer beträgt, je nach angebotenen Tarif, 3 bzw. 6 Werktage. Dies ist dem jeweiligen Artikel zu entnehmen. Eine Mietverlängerung wird mit 10% des 6 Tages Tarifes pro folgendem Wektag berechnet.

2.2     Die Kosten für Transport und Verpackung gehen zu Lasten des Mieters und werden gesondert berechnet. Auf Wunsch versenden wir auch per UPS o.ä..

2.3     Der Mieter verpflichtet sich die Mietware fachgerecht und in einwandfreiem Zustand zurück zu transportieren. Des weiteren verpflichtet er sich die Ware pfleglich zu behandeln. Da es sich bei unseren Kostümen überwiegend um Originalkleidung aus den entsprechenden Jahrzehnten handelt, bedürfen sie einer besonders schonenden Pflege.

2.4     Die Mietware bleibt Eigentum des Vermieters und darf nicht an Dritte weiter verliehen werden.

2.5     Beschädigte, oder auch nicht zurück gelieferte Ware ist vom Mieter zu dem Preis der Neuanschaffung oder Neuanfertigung zu ersetzen. Dieser Preis wird von uns festgelegt.

2.6     Unumgängliche Änderungen der Ware müssen mit uns abgestimmt werden und sollen vor der Rückgabe zurück geändert werden.

2.7     Die Reinigung darf nicht vom Mieter übernommen werden. Die Reinigungskosten sind im Mietpreis enthalten.

2.8     Auswahl ist prinzipiell möglich, muß aber innerhalb der ersten Woche zurückgeliefert sein.Bei Accessoires ist keine Auswahl möglich

2.9     Die maximale Mietdauer geht aus der vereinbarten Zeit hervor. Wenn nach zweimaliger Mahnung der Mietgegenstand nicht bis zum Ablauf der in der zweiten Mahnung angegebenen Frist zurückgegeben wird, werden Verleihgebühr und Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes durch ein Rückholdienst / Inkasso-Unternehmen und notfalls mittels gerichtlichen Mahnverfahren eingefordert. Der Mieter haftet für alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang der Eintreibung der ausstehenden Forderungen stehen. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 3 Mietpreis
3.1     Der Mietpreis versteht sich inkusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

3.2     Jeder Artikel wird gesondert berechnet, Ausnahmen sind von uns zusammengestellte Ensembles. Sondervereinbarungen bei Abnahme von größeren Mengen mit uns sind prinzipiell möglich.

3.3     Auf Verlangen hat der Mieter eine Kaution in Höhe des Wertes des angemieteten Gegenstandes zu hinterlegen.

3.4     Der Mietpreis für Auswahlartikel beträgt grundsätzlich 30% des Mietpreises.

 

§ 4 Versicherung
4.1     Die Lieferung der Mietware erfolgt unversichert. Es wird dem Mieter empfohlen eine Transportversicherung abzuschließen.

4.2     Die Ware ist nicht versichert. Es wird dem Mieter empfohlen diese auf eigene Rechnung während des Gebrauchs zu versichern.

§ 5 Neuanfertigung
5.1     Erfolgt eine Neuanfertigung oder ein Styling durch den Kostüm Kontor, so benötigen wir auch hierfür einen schriftlichen Auftrag, s.o.

5.2     Die Kosten der Neuanfertigung können den vereinbarten Preis überschreiten, sofern der Kunde nachträglich Wünsche anbringt. Dies wird jedoch von uns möglichst kostengünstig für den Käufer berechnet.

5.3     Wir bemühen uns, die historischen Kostüme so authentisch, wie möglich anzufertigen, eine Gewähr hierfür können wir jedoch nicht geben.

5.4     Findet die Neuanfertigung nur auf Grund von Maßangaben ohne Anproben statt, so übernehmen wir für die Passgenauigkeit keine Gewähr.

 

§ 6 Haftung
6.1     Die Mietwaren, Neuanfertigungen und gekauften Artikel gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Erhalt der Ware etwaige Mängel anzeigt. Dies muß schriftlich geschehen. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass die Mängel nicht während der Mietdauer entstanden sind.

6.2     Bei Verlust oder Zerstörung der Ware haftet der Mieter, ebenso bei Transportschäden, die einen Untergang oder eine Verschlechterung der Mietgegenstände nach sich ziehen, gleichgültig durch wen oder was verursacht, und ohne dass es auf ein Verschulden des Mieters ankommt.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1     Die Rechnungsbeträge sind mangels abweichender Vereinbarung sofort rein netto fällig und bis zu einem Betrag von 100 Euro bar bei Abholung zu entrichten.

7.2     Der Mietzins wird bei Beginn der Mietzeit, der Kaufpreis bei Lieferung fällig.

7.3     Alle Beträge verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und inkl. Reinigung.

7.4     Vorbestelltes Mietgut, welches vom Mieter nicht abgenommen wird, muß vom Besteller in Höhe einer Wochenmiete (6 Tages-Tarif) entrichtet werden.

7.5     Bei Zahlungsverzug erhebt der Kostüm Kontor eine Mahngebühr in Höhe von 5% der Rechnungssumme, mindestens jedoch Euro 8.- monatlich. Zudem hat der Mieter Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsbetrag zu entrichten.

 

§ 8 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten - einschließlich der gemieteten Gegenstände - von dem Vermieter elektronisch gespeichert und ausgewertet werden. Der Vermieter ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der gsetzlichen vorschriften zu verarbeiten oder durch dritte verarbeiten zu lassen.

 

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Vertragspartnern aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist München.

 

§ 10 Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 06.09.2004